Häufige Fragen
Hier findest du häufige Fragen zum Verein und der Mitgliedschaft.
Falls deine Frage nicht beantwortet werden konnte wende dich bitte an unsere Geschäftsstelle.
Wie kann ich Mitglied werden?
Alle Informationen, um Mitglied zu werden finden Sie hier:
Welche Arten der Mitgliedschaft gibt es?
Aktive Mitgliedschaft
- Aufnahmegebühr: 200,00 €
- monatlicher Beitrag: 12,00 €
- Pflichtstunden pro Jahr: 10 h
Clubmitgliedschaft
- Aufnahmegebühr: 200,00 €
- monatlicher Beitrag: 18,00 €
- Pflichtstunden pro Jahr: keine
Sie fragen sich, was der Unterschied zwischen den beiden Mitgliedschaftsarten ist? Der Beitrag der Clubmitgliedschaft ist zwar etwas höher, dafür müssen aber keine Pflichtstunden geleistet werden. Sofern es Ihnen also nicht möglich sein sollte, 10 Pflichtstunden im Jahr zu leisten, wählen Sie bitte die Clubmitgliedschaft. Anderenfalls wird Ihnen jede nicht geleistete Pflichtstunde mit 10,00 € zzgl. MwSt. in Rechnung gestellt.
Bei beiden Arten der Mitgliedschaft gibt es für Auszubildende, Studenten, Rentner und Ehepartner/Lebensgefährten Ermäßigungen (siehe auch Finanzordnung).
Ab welchem Alter darf ich was schießen?
Dies regelt das Waffengesetz (WaffG) in § 27 wie folgt:
- ab 12 Jahren: Luftdruck-, Federdruck- und CO2-Waffen
- ab 14 Jahren: sonstige Waffen im Kaliber bis zu 5,6 mm lfb (Kleinkaliber) für Munition mit Randfeuerzündung und einer Mündungsenergie bis 200 Joule, sowie Einzellader-Langwaffen mit glatten Läufen bis Kaliber .12 oder kleiner (Flinte)
- ab 18 Jahren: alle übrigen Waffen, welche nach den gültigen Sportordnungen zum sportlichen Schießen zugelassen sind.
Wie erfolgt die Beitragszahlung?
Der Vereinsbeitrag kann monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich gezahlt werden.
Die Beitragszahlung erfolgt mittels Lastschrifteinzug. Hierfür ist die Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandates erforderlich.
Siehe auch Finanzordnung
Meine Bankverbindung hat sich geändert. Was nun?
Sofern du eine neue Bankverbindung hast, teile uns dies bitte umgehend per E-Mail, Kontaktformular oder per Post mit und übersende uns ein neues SEPA-Lastschriftmandat.
Alle Kontaktmöglichkeiten sowie die Postanschrift sind hier zu finden.
Ich bin neu im Verein und habe noch keine Waffenbesitzkarte (WBK). Was muss ich tun?
Die Voraussetzungen für die Beantragung und Erteilung einer grünen oder gelben WBK sind im Waffengesetz (WaffG) in § 4 geregelt:
- Waffensachkundelehrgang und bestandene Waffensachkundeprüfung
- Schießnachweise durch regelmäßiges Training
- Nachweis eines bestehenden Bedürfnisses
- Bestätigung des zuständigen Schießsportverbandes über das Bedürfnis
- polizeiliches Führungszeugnis ohne Eintragungen
- keine laufenden Strafverfahren oder Anzeigen
- Nachweis über eine sichere Aufbewahrung (zugelassener Tresor)
- persönliche Eignung
Ich bin neu im Verein und habe noch keine eigenen Waffen. Wie und wann kann ich zum Schießtraining kommen?
Solange du noch nicht im Besitz einer waffenrechtlichen Erlaubnis und eigener Waffen bist, besteht die Möglichkeit, nach vorheriger Absprache und Terminvereinbarung unter Aufsicht mit unseren Vereinswaffen zu trainieren.
Hierfür wendest du dich an die Geschäftsstelle und vereinbarst mit Anja einen ersten Trainingstermin. Wenn du es wünscht, nimmt Anja dich anschließend in den Mailverteiler auf und du bekommst dann regelmäßig die nächsten Trainingstermine mitgeteilt.
Wie können die Pflichtstunden erbracht werden und bei wem muss ich mich melden?
Die 10 Pflichtstunden pro Kalenderjahr können auf verschiedene Art und Weise geleistet werden, z. B. Arbeitseinsätze in Form von Pflege- oder Instandhaltungsarbeiten auf dem Schießplatzgelände, Schießleiter-, Standaufsicht- oder Helfertätigkeiten bei Wettkämpfen usw.
Bitte spreche hierzu unseren Mitarbeiter, Norman Neuenfeldt, direkt auf dem Schießplatz an oder sende ihm eine Nachricht per WhatsApp, SMS oder Signal unter +49 171 3143 514.
Was geschieht mit den Arbeitsstunden, die ich über die 10 Pflichtstunden hinaus leiste?
Sofern Du mehr als 10 Pflichtstunden im Kalenderjahr erbracht haben, werden Dir diese Stunden in einem Stundenheft gutgeschrieben und können für die Zahlung der Standgebühr beim Trainingsschießen genutzt werden.
Was geschieht, wenn ich meine 10 Pflichtstunden pro Kalenderjahr nicht erbringe?
Jede nicht geleistete Pflichtstunde wird Dir zum 31.01. des Folgejahres mit einem Betrag in Höhe von 10,00 € zzgl. MwSt. in Rechnung gestellt.
Solltest Du als aktives Mitglied bis zum Ende eines Kalenderjahres keine Pflichtstunden geleistet haben, wird Deine Mitgliedschaft automatisch zu Beginn des Folgejahres in eine Clubmitgliedschaft umgewandelt.